Aktueller Rechtsstand 2025 / 2026 • BMF-Formel § 32a EStG • 100% Datenschutz

Brutto-Netto-Rechner 2026 & Gehaltsrechner

Ermittle präzise deinen Nettolohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge nach aktuellem BMF-Rechtsstand.

Steuerjahr:
Vor Steuern und Sozialabgaben
€
% (Ø 1,7%)
🔒 100% lokal & privat: Keine Datenspeicherung
36.6% Gesamtabgaben
Geschätztes Nettogehalt (Auszahlung)
€2,904/Monat
≈ €34,845 pro Jahr • €670 pro Woche
Bruttogehalt
€4,583
100% Grundlage
Einkommensteuer
€719
15.7% vom Brutto
Sozialabgaben & Rente
€1,386
30.3% vom Brutto

Gehaltsverteilung

100% Bruttogehalt
Nettoanteil63.4%€34,845
Nettogehalt (Auszahlung)
63.4%€34,845
Einkommensteuer / Lohnsteuer
15.7%€8,632
Sozialversicherung & Krankenkasse
20.9%€11,523
Rentenbeiträge / Altersvorsorge
9.3%€5,115

Gehalt nach Zahlungsintervallen

Umrechnung von Jahres-, Monats- und Stundengehalt

ZeitraumBruttoSteuernSozialabgabenNettoArbeitgeberkosten
Jährlich€55,000€8,632€16,638€34,845€66,523
Monatlich (12x im Jahr)€4,583€719€1,386€2,904€5,544
Zweiwöchentlich (alle 2 Wochen)€2,115€332€640€1,340€2,559
Wöchentlich (52 Wochen)€1,058€166€320€670€1,279
Täglich (260 Arbeitstage)€212€33€64€134€256
Stündlich (40 Std./Woche)€26€4€8€17€32

Detaillierte Aufschlüsselung der Abzüge

Gesetzliche Steuern, Pflichtabgaben und freiwillige Vorsorgebeiträge

Lohnsteuer (Steuerklasse 1)Einkommensteuer

Grundfreibetrag: €12,096

€8,632(15.7%)
€719/Monat
SolidaritätszuschlagEinkommensteuer

Unterhalb der Freigrenze (0 €)

€0(0.0%)
€0/Monat
Gesetzliche Rentenversicherung (9,3%)Rentenversicherung

Arbeitgeberanteil zusätzlich: €5,115/Jahr

€5,115(9.3%)
€426/Monat
Gesetzliche Krankenversicherung (8.15%)Krankenversicherung

Arbeitgeberanteil zusätzlich: €4,482/Jahr

€4,482(8.1%)
€374/Monat
Pflegeversicherung (2.20%)Sozialversicherung

Beitrag mit Elterneigenschaft

€1,210(2.2%)
€101/Monat
Arbeitslosenversicherung (1,3%)Sozialversicherung

Arbeitgeberanteil zusätzlich: €715/Jahr

€715(1.3%)
€60/Monat
Gesamte Arbeitgeberkosten (Personalaufwand)

Bruttogehalt zuzüglich gesetzlicher Arbeitgeber-Sozialabgaben und Pflichtbeiträge

€66,523/Jahr
€5,544/Monat
Zertifizierte Steuerbehörde & Rechtsstand

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF) • Zuletzt verifiziert: 2026-01-15

Enthaltene Abgaben: Lohnsteuer (Progressive Einkommensteuer § 32a EStG) • Grundfreibetrag (€11.784 / €12.096) • Solidaritätszuschlag (mit Freigrenze 2025/2026) • Rentenversicherung (9,3% bis BBG) • Gesetzliche Krankenversicherung (7,3% + Zusatzbeitrag) • Pflegeversicherung (2,2% bzw. 2,8% kinderlos) • Arbeitslosenversicherung (1,3% bis BBG) • Kirchensteuer (8% in Bayern/BW bzw. 9%) • Steuerklassen I bis VI

Finanzwissen & Grundlagen

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt?

Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Gesamtlohn vor Abzug jeglicher Steuern und Abgaben. Das Nettogehalt ist der Betrag, der am Monatsende tatsächlich auf Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wird.

In Deutschland liegt der durchschnittliche Abzug bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe zwischen 30 % und 45 % des Bruttolohns.

Die 4 gesetzlichen Säulen der Lohnabrechnung in Deutschland

  • Lohnsteuer: Progressive Einkommensteuer nach § 32a EStG unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags (€11.784 für 2025 bzw. €12.096 für 2026).
  • Gesetzliche Rentenversicherung (9,3 %): Altersvorsorge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber zahlt dieselbe Summe nochmals.
  • Gesetzliche Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag): Geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Pflegeversicherung (2,2 % mit Elterneigenschaft bzw. 2,8 % für Kinderlose ab 23 Jahren) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %).

Steuerklassen 1 bis 6: Welche Steuerklasse gilt für Sie?

Steuerklasse 1

Ledige, geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kinder. Standard-Grundfreibetrag.

Steuerklasse 2

Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt. Beinhaltet den Entlastungsbetrag (€4.260).

Steuerklasse 3 / 5

Für verheiratete Paare mit stark ungleichem Einkommen. Der Hauptverdiener wählt Steuerklasse 3 (doppelter Grundfreibetrag), der Zweitverdiener Steuerklasse 5.

Steuerklasse 4

Standard für verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen. Entspricht den Abzügen der Steuerklasse 1 für beide Partner.

Steuerklasse 6

Für jeden zweiten oder weiteren Nebenjob (abseits von Minijobs bis €538). Kein Grundfreibetrag, höchste Abzüge.

Gilt der Solidaritätszuschlag noch für mein Gehalt?

Für rund 90 % aller Steuerzahler wurde der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft. Er fällt erst an, wenn die tarifliche Einkommensteuer die gesetzliche Freigrenze von 18.130 € (bzw. 36.260 € bei Zusammenveranlagung) übersteigt. Erst ab einem Bruttojahresgehalt von circa 68.000 € (Alleinstehend) greift eine gleitende Milderungszone mit maximal 5,5 % Zuschlag.

Frequently Asked Questions

Clear, concise answers to common questions about Base64 decoding, encoding, and specifications.

Der Rechner ermittelt aus dem Bruttogehalt die tarifliche Lohnsteuer nach § 32a EStG, den Solidaritätszuschlag (unter Beachtung der Freigrenze), die Kirchensteuer (falls gewählt) sowie die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.